
Die Vorläufer
unserer heutigen Fachwerkbauten
waren einfache Hütten und
Pfostenbauten. Beim Pfostenbau
wurden die senkrechten
Holzstützen des Hauses in den
Erdboden eingegraben. Starke
Dachlasten oder gar belastbare
Dachböden konnten diese Pfosten
nicht tragen. Zwar wurden im
Küstengebiet zur Eisenzeit bei
größeren Pfostenbauten schon
die notwendigen Versteifungen
entwickelt, aber das Ganze blieb
in seiner Statik doch etwas
wackelig. Die
Nachteile des Pfostenbaus mit der
schnellen Fäulnisbildung an den
im Erdreich eingegrabenen Pfosten
führen zur Entwicklung des
Ständerbaus. Die Pfosten werden
nicht mehr in das Erdreich
eingegraben, sondern auf Steine
oder andere Unterlagen gesetzt.
Das führt dazu, dass die Wände
nun stärker gesichert werden
müssen, um sie vor dem Umkippen
zu bewahren. An dieser Stelle
beginnt eigentlich die Geschichte
des Fachwerkbaues. Denn jetzt
werden mehrfach gesicherte
Konstruktionen nötig. Innerhalb
der Wandbereiche werden Hölzer
schräg gestellt (Streben) und
Riegel eingefügt. Allein mit
diesen zwei
Konstruktionselementen können
die seitlich einwirkenden Kräfte
abgefangen werden und die Wand
statisch gesichert. Lange Zeit
bleibt die Sicherung der Ständer
zum Erdboden hin noch ein
Problem. Erst im 15. Jahrhundert
wird es allgemein üblich, die
Ständer auf durchgehende
Schwellen zu setzen und diese
durch ein Fundament gegen
Feuchtigkeit zu schützen. Mit
dieser Konstruktion war die
Entwicklung des Fachwerks
weitgehend abgeschlossen.
Änderungen sind nun eher in den
gestalterischen und dekorativen
Elementen zu finden. Zwischen
1450 und 1550, in der Ablösezeit
der Gotik hin zur Renaissance,
erfolgt noch einmal eine
Weiterentwicklung und
Ausgestaltung der konstruktiven
Möglichkeiten des Fachwerkbaus.
Neben seiner technischen
Vollendung erlebte das Fachwerk
vom 16. bis ins 17. Jahrhundert
in der Schnitzkunst der
Hausgiebel seine höchste Blüte.
Im Gegensatz zu Süddeutschland,
wo die einzelnen Wandgefache mit
künstlerisch gestalteten
Querstreben ausgefüllt sind, hat
das norddeutsche Fachwerk auch
bei reichen Giebelschnitzereien
den strengen Charakter des rein
konstruktiven Balkenwerkes
weitgehend bewahrt. Hinzu kommt
der Einfluß der Renaissance auf
die Gestaltung der
Schmuckelemente an den
Fachwerkfassaden. Die erhaltenen
stellen noch heute gleichsam ein
Lesebuch dar für den
tiefgreifenden
Bewusstseinswandel, der sich in
dieser Zeit vollzieht. Ein
schönes Beispiel ist das
Eickesche Haus in Einbeck.
Im Laufe der Geschichte hat es
mehrere Beispiele für die
unterschiedliche Wertschätzung
der Fachwerkbauweise gegeben. So
galten die Fachwerkhäuser im 18.
und 19. Jahrhundert als besonders
brandgefährdet. In Einbeck
wie auch in anderen
Städten wurde deshalb die
Verputzung der Fachwerkfassaden
angeordnet. Verheerende
Stadtbrände lieferten dafür
ausreichende Gründe. Ein
weiteres Argument war der
bäuerliche Charakter, den damals
viele als ärmlich empfanden.
Diese
Geringschätzung des
Fachwerks blieb bis in das 20.
Jahrhundert bestehen. Heute sind
Fachwerkhäuser wieder
"modern". Die
historischen Fachwerkhäuser
werden erhalten und auch der
Fachwerkneubau erlebt eine
Renaissance.
Karl Klöckner hat in seinem Buch
"Alte Fachwerkbauten"
eine sehr treffende Definition
für das Fachwerk
verfasst:"Als Fachwerk
bezeichnet man eine Wandbauweise,
bei der die Zwischenräume
(Gefache) mit einem anderen
Material ausgefüllt werden. Da
aber im Normalfall Wände Teile
von Gebäuden sind, ist Fachwerk
- auch im allgemeinen
Verständnis - eine spezifische
Art und Weise, Gebäude zu
errichten, bei denen die
Außenwände und die inneren
Trennwände aus Fachwerk
bestehen. Decken und Dächer
fallen nicht unter den Begriff
des Fachwerks. Sie sind zwar
hölzerne Gefüge, werden aber
auf andere Weise geschlossen:
durch Füllungen und
Verbretterungen (wenigstens
ursprünglich) bei Decken, durch
eine Außenhaut aus
unterschiedlichem Material bei
Dächern.
Daneben gibt es Gerüste, deren
Zwischenräume nicht oder nur
teilweise geschlossen werden:
Laubengänge, Vorhallen oder etwa
die Ständerreihen im Inneren
niederdeutscher Hallenhäuser. Es
könnte hier von offenem Fachwerk
gesprochen werden, doch ist
dieser Begriff wenig
gebräuchlich. Dach- und
Deckenkonstruktionen waren (sind)
in Steinbauten die gleichen wie
in Fachwerkhäusern. Es ist also
lediglich der Charakter der
Wände, der einen Bau als Stein-
oder Fachwerkbau definiert."
Ein Haus wird also durch seine
Wandkonstruktion zu einem
Fachwerkhaus.
In Deutschland gibt es ca.
2.000.000 Fachwerkhäuser, von
denen jedoch 80% verputzt oder
verkleidet sind (Manfred Gerner,
Fachwerklexikon). Die
Fachwerkhäuser, bei denen die
Fachwerkkonstruktion sichtbar
ist, geben bereits von außen
einen Einblick in die historische
Entwicklung der Bauweisen, der
Städtebildung, der
wirtschaftlichen und sozialen
Position des Bauherrn, sowie der
ehemaligen Nutzung.
Von der niederländischen
Nordseeküste bis zur Danziger
Bucht und vom südlichen
Westfalen bis nach
Schleswig-Holstein erstreckt sich
das Verbreitungsgebiet eines
Bauernhauses, das in der
Vergangenheit als
"Niedersachsenhaus",
von der neueren Hausforschung
aber richtiger als
"niederdeutsches
Hallenhaus" bezeichnet wird.
Der Funktion nach ist es als sog.
Einhaus anzusprechen, das die
Hauptaufgabe des bäuerlichen
Lebens und Wirtschaftens unter
einem Dach vereinigt: nämlich
das Wohnen, das Viehaufstallen,
das Erntebergen und die
wichtigtsten Binnenarbeiten. Das
Wesen des niederdeutschen
Hallenhauses aber ist seine
freie, hallenhafte Raumweite. Die
Halle stellt dem Bauern und der
Bäuerin die Aufgabe, über
Menschen, Tiere und Dinge
ständig Aufsicht zu führen.
Beurteilen wir dieses Haus nach
der Konstruktion, so muß man es
als Zwei-, Drei-
oderVierständerbau oder
allgemein als
"Gerüstbau"
bezeichnen, da seine Eigenart
darin besteht, daß ein hohes
Dach (als Zweiständerbau) nicht
von den Außenwänden, sondern
von einem inneren Gerüst
getragen wird, das gleichzeitig
auch die Last der Ernte
aufnimmt.Die ältesten noch
erhaltenen Bauernhäuser unseres
Landes reichen zeitlich nicht
weiter zurück als in das frühe
16. Jahrhundert. Sie bezeugen
aber, daß die Bauernhäuser
unserer Region vor gut 400 Jahren
im wesentlichen schon die gleiche
Gestalt und Raumgliederung wie
die noch in größerer Zahl
erhaltenen Bauten des 18. und 19.
Jahrhunderts aufweisen: Sie
hatten bereits damals ein
Kammerfach, manchmal eine
heizbare Stube und ein Flett
(Herdraum) mit zwei Nischen
(Luchten), also ein zweiarmiges
Flett. Diese zunächst
oberflächliche Betrachtung
berücksichtigt aber noch nicht
die vielen Verbesserungen und
Weiterentwicklungen der
Folgezeit.
Obwohl es erhaltene Bauernhäuser
aus dem 15. Jahrhundert nicht
mehr gibt, ist es der
vergleichenden Hausforschung und
der Archäologie gelungen, die
Geschichte dieses Bauernhaustyps
bis zu seinen Uranfängen
zurückzuverfolgen. Während der
frühbäuerlichen Periode, als
der Landmann sein Vieh noch
ganzjährig draußen weidete,
benötigte er nur Viehhürden,
aber keine Ställe. Erst als der
frühgeschichtliche Bauer zum
gepflegten Dauerfeld überging,
mußten sich zwangsläufig Haus
und Hof wandeln. In dieser Phase
treffen wir in Nordwesteuropa
fast überall auf Häuser im
gleichen Baustil: auf
dreischiffige, von zwei
Pfostenreihen getragene
Hallenhäuser, bei denen Menschen
und Vieh unter einem Dach
untergebracht waren. Der Wohnteil
ist mit Lehm ausgestampft, hat
einen freiumschreitbaren Herd und
wird durch geflochtene Wände vom
Stallteil abgetrennt. Zwischen
Wohn- und Stallteil ist das Haus
durch zwei sich
gegenüberliegende Eingänge quer
aufgeschlossen. Die Seitenschiffe
sind durch Flechtwände in Boxen
für das Vieh unterteilt, und im
Mittelschiff befindet sich ein
Stallgang aus Sodenpackungen mit
danebenliegender Jaucherinne.
Dieses Wohnstallhaus, das sog.
"vormittelalterliche
dreischiffige
Wohn-Stallhaus", gliedert
seinen Innenraum durch zwei
Pfostenreihen (eingegrabene
Ständer) in der Längsrichtung.
Solch ein Pfostengerüst ist in
der Lage, ein regelrechtes
Sparrendach zu tragen. Der
Innenraum ist in der Vertikalen
bis zum Dachfirst nicht
unterteilt; dieser Haustyp
verfügt also noch nicht über
einen Erntedachboden. Die
niedrigen Flechtwerk-Außenwände
haben nur raumabschließende,
keine tragende Bedeutung; alle
diese Häuser verfügen über ein
Vollwalmdach. Mit dem
Zweipfostenbau dieses Haustyps
sind wir aber noch weit entfernt
vom hochausgebildeten,
mittelalterlichen Gerüstbau mit
Sparrendach.
Eine der einschneidensten
Erfindungen in der Geschichte des
dreischiffigen Hallenhauses ist
der im Hochmittelalter
(hierzulande im 13./14.
Jahrhundert) vollzogene Übergang
vom Pfosten- zum Ständerbau und
die Herausbildung einer Wohn- und
Wirtschaftshalle. Der Ständerbau
hat eine weitaus längere
Lebensdauer (im Durchschnitt 300
Jahre) als der Pfostenbau, da die
tragenden Stützen auf
Fundamentsteinen oder
untermauerten Holzschwellen
stehen und nicht mehr im Boden
eingetieft sind. Das neue
Ständergerüst in diesem
mittelalterlichen Hallenhaus ist
jetzt auch erstmalig in der Lage,
einen Erntedachboden zu schaffen.
Durch Balken und darüber gelegte
Rundhölzer wurde der hohe
Dachraum von der Halle
abgeschnitten. Mit Hilfe von
Zusparren war eine Möglichkeit
gegeben, die Seitenschiffe zu
erweitern und Raum zu gewinnen
für das Mittelschiff. Wenn der
Bauer von nun an mühsam die
Ernte auf den Balken hochforkte,
so tat er das aus der Erfahrung
und zu dem Zweck, daß sich der
Herdrauch vorteilhaft auf den
Erntestapel auswirkt; denn der
Rauch trocknet eingefahrenes
Getreide, beizt das Korn,
vertreibt Ungeziefer und
konserviert das Holz, um nur die
wichtigsten Gesichtspunkte
anzuführen. Ferner war man in
der Lage, das Mittelschiff als
Dreschdiele zu benutzen, was zur
Folge hatte, daß das Vieh mit
dem Kopf zur Diele gestellt
wurde. Die Erfindung des
mittelalterlichen dreischiffigen
Hallenhauses war natürlich nicht
die Tat eines einzelnen, sondern
es verdankt sein Entstehen dem
eifrigen Bemühen vieler. Die
entscheidende Weiterentwicklung
gegenüber dem
vormittelalterlichen Hallenhaus
erhielt es aber durch die
Berufshandwerker der Klöster,
der Herrensitze und der Stadt.
Die frühenAnstöße dazu gehen
allem Anschein nach von den
niederländisch-niederrheinischen
Gebieten aus. Obwohl die
niederdeutschen Hallenhäuser
zunächst nur als
Zweiständerbauten errichtet
wurden, heben sich deutlich zwei
wesensverschiedene Zimmerungen
voneinander ab, je nachdem, wie
der Balken zu dem Ständer
gefügt ist und welche
Gerüstaufgabe ihm zukommt, und
zwar die sog.
Ankerbalkenkonstruktion und die
Dachbalkenkonstruktion.
Die
"Ankerbalkenkonstruktion"
(das sog. Hochrähmgefüge)
stellt eine Frühform des
Hochmittelalters dar (der
Ernteboden konnte nur zum
geringen Teil die Ernte fassen,
da ansonsten bei zu großer
Belastung ein Abknicken der
Ständer befürchtet werden
mußte; denn zur Aufnahme des
Ankerzapfens wurde zuvor der
Ständer aufgeschlitzt, also
geschwächt), die in den
niederländisch-niederrheinischen
Landschaften ausgeformt wurde.
Von dort drang das Hausgerüst
weiter vor in das westliche
Emsland, den Hümmling und in den
nordwestlichen Teil des
Oldenburger Landes. Im mittleren
Westfalen - vor allem im
Oberwesergebiet - kam es zu einer
Gegenbewegung. Angeregt durch
mitteldeutsches und umgewandeltes
niederländisch-niederrheinisches
Kulturgut, bildete sich dort im
Spätmittelalter in den
Ackerbürgerdörfern und
-städten die Hochform des
niederdeutschen Hallenhauses aus,
das "Dachbalkenhaus"
(das sog. Unterrähmgefüge),
später noch bereichert durch die
Sparrenschwelle. Diese Strömung
verlief über die Osnabrücker
Lande weiter nördlich bis in das
Oldenburger Land und vermochte in
den weiteren Regionen das alte
Ankerbalkengefüge zu
verdrängen. Diese Hochform
verfügt über ein hohes und
breites Mittelschiff und ein
tragfähiges Ständergerüst mit
einem hohen Sparrendach, ganz
darauf ausgerichtet, Menschen,
Vieh, das gesamte Erntegut und
zahlreiche Vorgänge des
Wirtschaftens unter einem Dach zu
vereinigen. Die größtmögliche
Breite des Erntedachbodens
überhaupt erreichte das
niederdeutsche Hallenhaus mit dem
"Vierständerbau", bei
dem die Ständer in den
Außenwänden ebenso tragen wie
die inneren Dielenständer. Diese
Weiterformung des
Zweiständergefüges ist eine
Kulturleistung des ausgehenden
16. Jahrhunderts, erreichte aber
das Osnabrücker Nordland sowie
das Oldenburger Land erst im 18.
Jahrhundert.
Wenden wir uns den in unserem
Gebiet vorkommenden Giebelarten
zu, so können wir beobachten,
daß sämtliche Haupttypen auch
bei uns vertreten sind: Der tief
heruntergezogene "Voll- und
Schleppwalm", der zunächst
ganz verbretterte
"Steilgiebel", der auf
vorspringenden Balken ruhende
"Steckwalm" und der
"Kübbungswalm" mit
kurzem, senkrecht stehendem
Giebeldreieck. Diese Giebelformen
treten bereits fertig ausgebildet
im 16. Jahrhundert auf. Im 18.
Jahrhundert dominiert
schließlich der Steilgiebel. Der
Kübbungswalm dagegen ist erst im
späten 17. Jahrhundert bei uns
nachzuweisen. Weiterbildungen des
Steilgiebels einerseits sowie des
Kübbungs- und Steckwalms
andererseits sind der mehrfach
vorgekröpfte Giebel sowie der
Krüppelwalm. Der Höhepunkt in
der Fachwerksenstehung die
entwick des vorgekröpften
Knaggengiebels ist nicht in
seinem Entstehungsgebiet
(Oberweserraum), sondern um 1750
im Osnabrücker Nordland, dem
Artland (Wehlburg) und im
Südteil des Oldenburger Landes
(Quatmannshof) anzutreffen. Im
Unterwesergebiet und nicht
zuletzt im Ammerland gibt der
Krüppelwalm dem niederdeutschen
Hallenhaus sein typisches
Gepräge.
Wie bei dem vormittelalterlichen
dreischiffigen Wohn-Stallhaus ist
der Herd der eigentliche
Mittelpunkt des Wohnteils.
Angeregt durch Vorbilder des
Bürgerhauses des westfälischen
Südostens, erlangte der Herdraum
unseres Bauernhauses im 16.
Jahrhundert seine Vollendung
durch die Schaffung zweier
halbhoher Nischen, der sog.
Luchten: Von nun an verfügt das
Haus über ein zweiarmiges Flett.
In der einen Lucht befindet sich
der lange Eßtisch, an dem Bauer
und Gesinde saßen und aßen. Auf
der gegenüberliegenden Seite war
Raum gewonnen für den
Geschirrschrank und das
Waschfaß, kurzum der Waschort
und der Arbeitsraum für die
Frauen. Mittelpunkt des
häuslichen Lebens aber ist der
Herd, Kochstelle, Wärme- und
Lichtspender zugleich, auch der
Ort festgefügter Bräuche.
Direkt anschließend an die Herd-
oder Feuerwand befindet sich in
den größeren Bauernhäusern
hierzulande schon seit dem 16.
Jahrhundert das Kammerfach, im
westlichen Teil unseres Landes
entstanden aus der hinteren
Kübbung, im südlichen Teil
durch Verlängerung des Hauses in
der Längsrichtung, also durch
einen Anbau.
Quelle:
Museumsdorf Cloppenburg
Hier geht`s zur Startseite von Lensian
|