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 Fachwerk

Die Vorläufer unserer heutigen Fachwerkbauten waren einfache Hütten und Pfostenbauten. Beim Pfostenbau wurden die senkrechten Holzstützen des Hauses in den Erdboden eingegraben. Starke Dachlasten oder gar belastbare Dachböden konnten diese Pfosten nicht tragen. Zwar wurden im Küstengebiet zur Eisenzeit bei größeren Pfostenbauten schon die notwendigen Versteifungen entwickelt, aber das Ganze blieb in seiner Statik doch etwas „wackelig“. Die Nachteile des Pfostenbaus mit der schnellen Fäulnisbildung an den im Erdreich eingegrabenen Pfosten führen zur Entwicklung des Ständerbaus. Die Pfosten werden nicht mehr in das Erdreich eingegraben, sondern auf Steine oder andere Unterlagen gesetzt. Das führt dazu, dass die Wände nun stärker gesichert werden müssen, um sie vor dem Umkippen zu bewahren. An dieser Stelle beginnt eigentlich die Geschichte des Fachwerkbaues. Denn jetzt werden mehrfach gesicherte Konstruktionen nötig. Innerhalb der Wandbereiche werden Hölzer schräg gestellt (Streben) und Riegel eingefügt. Allein mit diesen zwei Konstruktionselementen können die seitlich einwirkenden Kräfte abgefangen werden und die Wand statisch gesichert. Lange Zeit bleibt die Sicherung der Ständer zum Erdboden hin noch ein Problem. Erst im 15. Jahrhundert wird es allgemein üblich, die Ständer auf durchgehende Schwellen zu setzen und diese durch ein Fundament gegen Feuchtigkeit zu schützen. Mit dieser Konstruktion war die Entwicklung des Fachwerks weitgehend abgeschlossen. Änderungen sind nun eher in den gestalterischen und dekorativen Elementen zu finden. Zwischen 1450 und 1550, in der Ablösezeit der Gotik hin zur Renaissance, erfolgt noch einmal eine Weiterentwicklung und Ausgestaltung der konstruktiven Möglichkeiten des Fachwerkbaus. Neben seiner technischen Vollendung erlebte das Fachwerk vom 16. bis ins 17. Jahrhundert in der Schnitzkunst der Hausgiebel seine höchste Blüte. Im Gegensatz zu Süddeutschland, wo die einzelnen Wandgefache mit künstlerisch gestalteten Querstreben ausgefüllt sind, hat das norddeutsche Fachwerk auch bei reichen Giebelschnitzereien den strengen Charakter des rein konstruktiven Balkenwerkes weitgehend bewahrt. Hinzu kommt der Einfluß der Renaissance auf die Gestaltung der Schmuckelemente an den Fachwerkfassaden. Die erhaltenen stellen noch heute gleichsam ein Lesebuch dar für den tiefgreifenden Bewusstseinswandel, der sich in dieser Zeit vollzieht. Ein schönes Beispiel ist das Eickesche Haus in Einbeck.

Im Laufe der Geschichte hat es mehrere Beispiele für die unterschiedliche Wertschätzung der Fachwerkbauweise gegeben. So galten die Fachwerkhäuser im 18. und 19. Jahrhundert als besonders brandgefährdet. In Einbeck – wie auch in anderen Städten –wurde deshalb die Verputzung der Fachwerkfassaden angeordnet. Verheerende Stadtbrände lieferten dafür ausreichende Gründe. Ein weiteres Argument war der bäuerliche Charakter, den damals viele als ärmlich empfanden. Diese „Geringschätzung“ des Fachwerks blieb bis in das 20. Jahrhundert bestehen. Heute sind Fachwerkhäuser wieder "modern". Die historischen Fachwerkhäuser werden erhalten und auch der Fachwerkneubau erlebt eine Renaissance.



Karl Klöckner hat in seinem Buch "Alte Fachwerkbauten" eine sehr treffende Definition für das Fachwerk verfasst:"Als Fachwerk bezeichnet man eine Wandbauweise, bei der die Zwischenräume (Gefache) mit einem anderen Material ausgefüllt werden. Da aber im Normalfall Wände Teile von Gebäuden sind, ist Fachwerk - auch im allgemeinen Verständnis - eine spezifische Art und Weise, Gebäude zu errichten, bei denen die Außenwände und die inneren Trennwände aus Fachwerk bestehen. Decken und Dächer fallen nicht unter den Begriff des Fachwerks. Sie sind zwar hölzerne Gefüge, werden aber auf andere Weise geschlossen: durch Füllungen und Verbretterungen (wenigstens ursprünglich) bei Decken, durch eine Außenhaut aus unterschiedlichem Material bei Dächern.

Daneben gibt es Gerüste, deren Zwischenräume nicht oder nur teilweise geschlossen werden: Laubengänge, Vorhallen oder etwa die Ständerreihen im Inneren niederdeutscher Hallenhäuser. Es könnte hier von offenem Fachwerk gesprochen werden, doch ist dieser Begriff wenig gebräuchlich. Dach- und Deckenkonstruktionen waren (sind) in Steinbauten die gleichen wie in Fachwerkhäusern. Es ist also lediglich der Charakter der Wände, der einen Bau als Stein- oder Fachwerkbau definiert."

Ein Haus wird also durch seine Wandkonstruktion zu einem Fachwerkhaus.

In Deutschland gibt es ca. 2.000.000 Fachwerkhäuser, von denen jedoch 80% verputzt oder verkleidet sind (Manfred Gerner, Fachwerklexikon). Die Fachwerkhäuser, bei denen die Fachwerkkonstruktion sichtbar ist, geben bereits von außen einen Einblick in die historische Entwicklung der Bauweisen, der Städtebildung, der wirtschaftlichen und sozialen Position des Bauherrn, sowie der ehemaligen Nutzung.



Von der niederländischen Nordseeküste bis zur Danziger Bucht und vom südlichen Westfalen bis nach Schleswig-Holstein erstreckt sich das Verbreitungsgebiet eines Bauernhauses, das in der Vergangenheit als "Niedersachsenhaus", von der neueren Hausforschung aber richtiger als "niederdeutsches Hallenhaus" bezeichnet wird. Der Funktion nach ist es als sog. Einhaus anzusprechen, das die Hauptaufgabe des bäuerlichen Lebens und Wirtschaftens unter einem Dach vereinigt: nämlich das Wohnen, das Viehaufstallen, das Erntebergen und die wichtigtsten Binnenarbeiten. Das Wesen des niederdeutschen Hallenhauses aber ist seine freie, hallenhafte Raumweite. Die Halle stellt dem Bauern und der Bäuerin die Aufgabe, über Menschen, Tiere und Dinge ständig Aufsicht zu führen. Beurteilen wir dieses Haus nach der Konstruktion, so muß man es als Zwei-, Drei- oderVierständerbau oder allgemein als "Gerüstbau" bezeichnen, da seine Eigenart darin besteht, daß ein hohes Dach (als Zweiständerbau) nicht von den Außenwänden, sondern von einem inneren Gerüst getragen wird, das gleichzeitig auch die Last der Ernte aufnimmt.Die ältesten noch erhaltenen Bauernhäuser unseres Landes reichen zeitlich nicht weiter zurück als in das frühe 16. Jahrhundert. Sie bezeugen aber, daß die Bauernhäuser unserer Region vor gut 400 Jahren im wesentlichen schon die gleiche Gestalt und Raumgliederung wie die noch in größerer Zahl erhaltenen Bauten des 18. und 19. Jahrhunderts aufweisen: Sie hatten bereits damals ein Kammerfach, manchmal eine heizbare Stube und ein Flett (Herdraum) mit zwei Nischen (Luchten), also ein zweiarmiges Flett. Diese zunächst oberflächliche Betrachtung berücksichtigt aber noch nicht die vielen Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Folgezeit.

Obwohl es erhaltene Bauernhäuser aus dem 15. Jahrhundert nicht mehr gibt, ist es der vergleichenden Hausforschung und der Archäologie gelungen, die Geschichte dieses Bauernhaustyps bis zu seinen Uranfängen zurückzuverfolgen. Während der frühbäuerlichen Periode, als der Landmann sein Vieh noch ganzjährig draußen weidete, benötigte er nur Viehhürden, aber keine Ställe. Erst als der frühgeschichtliche Bauer zum gepflegten Dauerfeld überging, mußten sich zwangsläufig Haus und Hof wandeln. In dieser Phase treffen wir in Nordwesteuropa fast überall auf Häuser im gleichen Baustil: auf dreischiffige, von zwei Pfostenreihen getragene Hallenhäuser, bei denen Menschen und Vieh unter einem Dach untergebracht waren. Der Wohnteil ist mit Lehm ausgestampft, hat einen freiumschreitbaren Herd und wird durch geflochtene Wände vom Stallteil abgetrennt. Zwischen Wohn- und Stallteil ist das Haus durch zwei sich gegenüberliegende Eingänge quer aufgeschlossen. Die Seitenschiffe sind durch Flechtwände in Boxen für das Vieh unterteilt, und im Mittelschiff befindet sich ein Stallgang aus Sodenpackungen mit danebenliegender Jaucherinne. Dieses Wohnstallhaus, das sog. "vormittelalterliche dreischiffige Wohn-Stallhaus", gliedert seinen Innenraum durch zwei Pfostenreihen (eingegrabene Ständer) in der Längsrichtung. Solch ein Pfostengerüst ist in der Lage, ein regelrechtes Sparrendach zu tragen. Der Innenraum ist in der Vertikalen bis zum Dachfirst nicht unterteilt; dieser Haustyp verfügt also noch nicht über einen Erntedachboden. Die niedrigen Flechtwerk-Außenwände haben nur raumabschließende, keine tragende Bedeutung; alle diese Häuser verfügen über ein Vollwalmdach. Mit dem Zweipfostenbau dieses Haustyps sind wir aber noch weit entfernt vom hochausgebildeten, mittelalterlichen Gerüstbau mit Sparrendach.

Eine der einschneidensten Erfindungen in der Geschichte des dreischiffigen Hallenhauses ist der im Hochmittelalter (hierzulande im 13./14. Jahrhundert) vollzogene Übergang vom Pfosten- zum Ständerbau und die Herausbildung einer Wohn- und Wirtschaftshalle. Der Ständerbau hat eine weitaus längere Lebensdauer (im Durchschnitt 300 Jahre) als der Pfostenbau, da die tragenden Stützen auf Fundamentsteinen oder untermauerten Holzschwellen stehen und nicht mehr im Boden eingetieft sind. Das neue Ständergerüst in diesem mittelalterlichen Hallenhaus ist jetzt auch erstmalig in der Lage, einen Erntedachboden zu schaffen. Durch Balken und darüber gelegte Rundhölzer wurde der hohe Dachraum von der Halle abgeschnitten. Mit Hilfe von Zusparren war eine Möglichkeit gegeben, die Seitenschiffe zu erweitern und Raum zu gewinnen für das Mittelschiff. Wenn der Bauer von nun an mühsam die Ernte auf den Balken hochforkte, so tat er das aus der Erfahrung und zu dem Zweck, daß sich der Herdrauch vorteilhaft auf den Erntestapel auswirkt; denn der Rauch trocknet eingefahrenes Getreide, beizt das Korn, vertreibt Ungeziefer und konserviert das Holz, um nur die wichtigsten Gesichtspunkte anzuführen. Ferner war man in der Lage, das Mittelschiff als Dreschdiele zu benutzen, was zur Folge hatte, daß das Vieh mit dem Kopf zur Diele gestellt wurde. Die Erfindung des mittelalterlichen dreischiffigen Hallenhauses war natürlich nicht die Tat eines einzelnen, sondern es verdankt sein Entstehen dem eifrigen Bemühen vieler. Die entscheidende Weiterentwicklung gegenüber dem vormittelalterlichen Hallenhaus erhielt es aber durch die Berufshandwerker der Klöster, der Herrensitze und der Stadt. Die frühenAnstöße dazu gehen allem Anschein nach von den niederländisch-niederrheinischen Gebieten aus. Obwohl die niederdeutschen Hallenhäuser zunächst nur als Zweiständerbauten errichtet wurden, heben sich deutlich zwei wesensverschiedene Zimmerungen voneinander ab, je nachdem, wie der Balken zu dem Ständer gefügt ist und welche Gerüstaufgabe ihm zukommt, und zwar die sog. Ankerbalkenkonstruktion und die Dachbalkenkonstruktion.


Die "Ankerbalkenkonstruktion" (das sog. Hochrähmgefüge) stellt eine Frühform des Hochmittelalters dar (der Ernteboden konnte nur zum geringen Teil die Ernte fassen, da ansonsten bei zu großer Belastung ein Abknicken der Ständer befürchtet werden mußte; denn zur Aufnahme des Ankerzapfens wurde zuvor der Ständer aufgeschlitzt, also geschwächt), die in den niederländisch-niederrheinischen Landschaften ausgeformt wurde. Von dort drang das Hausgerüst weiter vor in das westliche Emsland, den Hümmling und in den nordwestlichen Teil des Oldenburger Landes. Im mittleren Westfalen - vor allem im Oberwesergebiet - kam es zu einer Gegenbewegung. Angeregt durch mitteldeutsches und umgewandeltes niederländisch-niederrheinisches Kulturgut, bildete sich dort im Spätmittelalter in den Ackerbürgerdörfern und -städten die Hochform des niederdeutschen Hallenhauses aus, das "Dachbalkenhaus" (das sog. Unterrähmgefüge), später noch bereichert durch die Sparrenschwelle. Diese Strömung verlief über die Osnabrücker Lande weiter nördlich bis in das Oldenburger Land und vermochte in den weiteren Regionen das alte Ankerbalkengefüge zu verdrängen. Diese Hochform verfügt über ein hohes und breites Mittelschiff und ein tragfähiges Ständergerüst mit einem hohen Sparrendach, ganz darauf ausgerichtet, Menschen, Vieh, das gesamte Erntegut und zahlreiche Vorgänge des Wirtschaftens unter einem Dach zu vereinigen. Die größtmögliche Breite des Erntedachbodens überhaupt erreichte das niederdeutsche Hallenhaus mit dem "Vierständerbau", bei dem die Ständer in den Außenwänden ebenso tragen wie die inneren Dielenständer. Diese Weiterformung des Zweiständergefüges ist eine Kulturleistung des ausgehenden 16. Jahrhunderts, erreichte aber das Osnabrücker Nordland sowie das Oldenburger Land erst im 18. Jahrhundert.

Wenden wir uns den in unserem Gebiet vorkommenden Giebelarten zu, so können wir beobachten, daß sämtliche Haupttypen auch bei uns vertreten sind: Der tief heruntergezogene "Voll- und Schleppwalm", der zunächst ganz verbretterte "Steilgiebel", der auf vorspringenden Balken ruhende "Steckwalm" und der "Kübbungswalm" mit kurzem, senkrecht stehendem Giebeldreieck. Diese Giebelformen treten bereits fertig ausgebildet im 16. Jahrhundert auf. Im 18. Jahrhundert dominiert schließlich der Steilgiebel. Der Kübbungswalm dagegen ist erst im späten 17. Jahrhundert bei uns nachzuweisen. Weiterbildungen des Steilgiebels einerseits sowie des Kübbungs- und Steckwalms andererseits sind der mehrfach vorgekröpfte Giebel sowie der Krüppelwalm. Der Höhepunkt in der Fachwerksenstehung die entwick des vorgekröpften Knaggengiebels ist nicht in seinem Entstehungsgebiet (Oberweserraum), sondern um 1750 im Osnabrücker Nordland, dem Artland (Wehlburg) und im Südteil des Oldenburger Landes (Quatmannshof) anzutreffen. Im Unterwesergebiet und nicht zuletzt im Ammerland gibt der Krüppelwalm dem niederdeutschen Hallenhaus sein typisches Gepräge.

Wie bei dem vormittelalterlichen dreischiffigen Wohn-Stallhaus ist der Herd der eigentliche Mittelpunkt des Wohnteils. Angeregt durch Vorbilder des Bürgerhauses des westfälischen Südostens, erlangte der Herdraum unseres Bauernhauses im 16. Jahrhundert seine Vollendung durch die Schaffung zweier halbhoher Nischen, der sog. Luchten: Von nun an verfügt das Haus über ein zweiarmiges Flett. In der einen Lucht befindet sich der lange Eßtisch, an dem Bauer und Gesinde saßen und aßen. Auf der gegenüberliegenden Seite war Raum gewonnen für den Geschirrschrank und das Waschfaß, kurzum der Waschort und der Arbeitsraum für die Frauen. Mittelpunkt des häuslichen Lebens aber ist der Herd, Kochstelle, Wärme- und Lichtspender zugleich, auch der Ort festgefügter Bräuche. Direkt anschließend an die Herd- oder Feuerwand befindet sich in den größeren Bauernhäusern hierzulande schon seit dem 16. Jahrhundert das Kammerfach, im westlichen Teil unseres Landes entstanden aus der hinteren Kübbung, im südlichen Teil durch Verlängerung des Hauses in der Längsrichtung, also durch einen Anbau.

Quelle: Museumsdorf Cloppenburg

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